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   BFH, 03.07.2002 - VI R 118/99   

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https://dejure.org/2002,14661
BFH, 03.07.2002 - VI R 118/99 (https://dejure.org/2002,14661)
BFH, Entscheidung vom 03.07.2002 - VI R 118/99 (https://dejure.org/2002,14661)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 2002 - VI R 118/99 (https://dejure.org/2002,14661)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Außergewöhnliche Belastungen - Kinderbetreuung - Aufwendungen - Kinderbetreuungskosten - Halbfamilie - Alleinstehende - Vergleichsveranlagung - Fiktiv - Eheähnliche Gemeinschaft

  • Judicialis

    AO 1977 § 163; ; AO 1977 § 227; ; EStG § 53; ; EStG § 33c; ; EStG § 32 Abs. 3; ; EStG § 33c Abs. 1; ; EStG 1983 § 32 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 31 Abs. 1; EStG § 32 Abs. 3 § 33c
    Verfassungsbeschwerde; Rechtsschutz durch Herabsetzung der Steuer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33 c
    Bundesverfassungsgericht; Kinderbetreuungskosten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BFH, 03.07.2002 - VI R 118/99
    Auf die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde der Eheleute hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91 u.a. (BVerfGE 99, 216, BStBl II 1999, 182) das Urteil des BFH --ebenso wie in weiteren Anlassverfahren-- aufgehoben.

    Nach der vorbezeichneten Entscheidung des BVerfG in BStBl II 1999, 182 hat die Klägerin einen Rechtsanspruch darauf, dass der Erfolg ihrer Verfassungsbeschwerde sich für sie in einer den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechenden einkommensteuerlichen Entlastung auswirkt.

  • BFH, 08.03.1996 - III R 146/93

    Kinderbetreuungskosten sind nicht um die zumutbare Belastung zu kürzen

    Auszug aus BFH, 03.07.2002 - VI R 118/99
    Bei den Kinderbetreuungskosten ist eine zumutbare Eigenbelastung nicht anzusetzen (vgl. auch BFH-Urteil vom 8. März 1996 III R 146/93, BFHE 179, 422, BStBl II 1997, 27).
  • BFH, 06.11.1997 - III R 27/91

    Aufwendungen für kinderbedingte Haushaltshilfe

    Auszug aus BFH, 03.07.2002 - VI R 118/99
    Dies bedeutet für den vorliegenden Anlassfall, dass zum einen nach § 33c EStG die entstandenen Kinderbetreuungskosten in Höhe von 1 500 DM sowie die Kindergartenbeiträge in Höhe von 540 DM (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 1997 III R 27/91, BFHE 184, 493, BStBl II 1998, 187) und zum anderen der volle Haushaltsfreibetrag in Höhe von 4 212 DM zu berücksichtigen sind.
  • BFH, 26.03.2002 - VI R 26/00

    Revision - Bindungswirkung - Landesbeamter - Einkommensteuer - Beitrittsgebiet -

    Auszug aus BFH, 03.07.2002 - VI R 118/99
    An diese Ausführungen ist der Senat gemäß § 31 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) gebunden (s. auch Senatsurteil vom 26. März 2002 VI R 26/00, BFH/NV 2002, 1085).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus BFH, 03.07.2002 - VI R 118/99
    Der BFH habe deshalb zu prüfen, ob durch eine erweiternde Anwendung der beanstandeten Vorschriften des EStG oder durch entsprechende Anwendung des Rechtsgedankens der §§ 163, 227 der Abgabenordnung --AO 1977-- (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 10. November 1998 2 BvL 42/93 --Kinderleistungsausgleich--) sichergestellt werden kann, dass die im EStG für Alleinstehende mit Kindern vorgesehenen Entlastungen in den konkreten Fällen den Klägern zugute kommen.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BFH, 03.07.2002 - VI R 118/99
    Zur Begründung der Revision trägt die Klägerin nunmehr u.a. vor, das BVerfG habe bereits in seinem Urteil vom 3. November 1982 1 BvR 620/78, 1335/78, 1104/79 u. 363/80 (BStBl II 1982, 717) unter Abschn. C. II. 3. angeordnet, die erforderliche Neuregelung betreffend die sog. Halbfamilie dürfe Alleinstehende mit Kindern steuerlich nicht besserstellen als Ehepaare mit Kindern.
  • BFH, 15.03.1991 - III R 97/89

    Nichtberücksichtigung von Kinderbetreuungskosten beiderseits erwerbstätiger

    Auszug aus BFH, 03.07.2002 - VI R 118/99
    Der Bundesfinanzhof (BFH) wies die gegen das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) eingelegte Revision zurück (Urteil vom 15. März 1991 III R 97/89, BFHE 164, 65, BStBl II 1991, 578).
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